Valsts: Vācija
Valoda: vācu
Klimata pārmaiņas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
225 g/l Bromoxynil (327,5 g/l Octansäureester)
ADAMA Deutschland GmbH
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
225 g/l Bromoxynil (327,5 g/l Octansäureester)
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG GIGANT Zulassungsnummer 005385-62 Zulassungsinhaber ADAMA Deutschland GmbH Weitere Vertriebsfirmen AGRAVIS Raiffeisen AG Zulassungsende 31.07.18 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 225 g/l Bromoxynil (327,5 g/l Octansäureester) Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 38 : Reizt die Haut R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Enthält Bromoxynil Octansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel is Izlasiet visu dokumentu