DICAMBA FLÜSSIG Wasserlösliches Konzentrat

Valsts: Vācija

Valoda: vācu

Klimata pārmaiņas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Produkta apraksts Produkta apraksts (SPC)
22-11-2017

Pieejams no:

Sharda Europe b.v.b.a.

Zāļu forma:

Wasserlösliches Konzentrat

Kompozīcija:

480 g/l Dicamba (577,9 g/l Dimethylamin-Salz)

Ārstniecības grupa:

Herbizid

Produkta apraksts

                                HANDELSBEZEICHNUNG
DICAMBA FLÜSSIG
Zulassungsnummer
008288-60
Zulassungsinhaber
Sharda Europe b.v.b.a.
Weitere Vertriebsfirmen
Sharda Europe b.v.b.a.
Zulassungsende
31.12.19
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
480 g/l Dicamba (577,9 g/l Dimethylamin-Salz)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Raubmilben und Spinnen
eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des
Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spez
                                
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