Bulldock Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Valsts: Vācija

Valoda: vācu

Klimata pārmaiņas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Produkta apraksts Produkta apraksts (SPC)
22-11-2017

Aktīvā sastāvdaļa:

25 g/l beta-Cyfluthrin

Pieejams no:

ADAMA Deutschland GmbH

Zāļu forma:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Kompozīcija:

25 g/l beta-Cyfluthrin

Klase:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Ārstniecības grupa:

Insektizid

Produkta apraksts

                                HANDELSBEZEICHNUNG
BULLDOCK
Zulassungsnummer
023977-00
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Spiess-Urania Chemicals GmbH
Zulassungsende
30.04.18
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
25 g/l beta-Cyfluthrin
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder dieses Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von
Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde
besonders ausgewiesenen Gebieten,
                                
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