Šalis: Vokietija
kalba: vokiečių
Šaltinis: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
225 g/l Bromoxynil (327,5 g/l Octansäureester)
Bayer CropScience
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
225 g/l Bromoxynil (327,5 g/l Octansäureester)
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG SABEL Zulassungsnummer 033494-61 Zulassungsinhaber Bayer CropScience Weitere Vertriebsfirmen Belchim Crop Protection Zulassungsende 31.07.18 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 225 g/l Bromoxynil (327,5 g/l Octansäureester) Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 36 : Reizt die Augen R 38 : Reizt die Haut R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Enthält Bromoxynil Octansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- Perskaitykite visą dokumentą