Lotus Lentipur 700 Suspensionskonzentrat

Šalis: Vokietija

kalba: vokiečių

Šaltinis: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Nusipirk tai dabar

Prekės savybės Prekės savybės (SPC)
22-11-2017

Veiklioji medžiaga:

700 g/l Chlortoluron

Prieinama:

Nufarm Deutschland GmbH

Vaisto forma:

Suspensionskonzentrat

Sudėtis:

700 g/l Chlortoluron

Klasė:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Farmakoterapinė grupė:

Herbizid

Prekės savybės

                                HANDELSBEZEICHNUNG
LOTUS LENTIPUR 700
Zulassungsnummer
043753-63
Zulassungsinhaber
Nufarm Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Lotus Agrar GmbH
Zulassungsende
31.10.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
700 g/l Chlortoluron
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG337: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine
zusätzliche Anwendung von Mitteln,
die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW261: Das Mittel ist fischgiftig.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche

                                
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