Šalis: Vokietija
kalba: vokiečių
Šaltinis: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
30 g/l Maleinsäurehydrazid (40,17 g/l Kalium-Salz); 186,7 g/l Pelargonsäure
W. NEUDORFF GMBH KG
Wasserlösliches Konzentrat
30 g/l Maleinsäurehydrazid (40,17 g/l Kalium-Salz); 186,7 g/l Pelargonsäure
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG FINALSAN KONZENTRAT GIERSCHFREI Zulassungsnummer 006193-60 Zulassungsinhaber W. NEUDORFF GMBH KG Weitere Vertriebsfirmen W. NEUDORFF GMBH KG Zulassungsende 31.12.19 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 30 g/l Maleinsäurehydrazid (40,17 g/l Kalium-Salz) 186,7 g/l Pelargonsäure Formulierung Wasserlösliches Konzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Kennzeichnung nach GefStoffV Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) Perskaitykite visą dokumentą