Šalis: Vokietija
kalba: vokiečių
Šaltinis: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
333 g/l Bentazon (364 g/l Natrium-Salz); 233 g/l Dichlorprop-P (271 g/l Kalium-Salz)
BASF SE
Wasserlösliches Konzentrat
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Herbizid
Handelsbezeichnung Basagran DP Zulassungsnummer 053871-00 Zulassungsinhaber BASF SE Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.16 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 333 g/l Bentazon (364 g/l Natrium-Salz) 233 g/l Dichlorprop-P (271 g/l Kalium-Salz) Formulierung Wasserlösliches Konzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NG315: Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres. NG407: Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand. NG413: Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1 %. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Str Perskaitykite visą dokumentą