Desmel Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

국가: 독일

언어: 독일어

출처: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Download 제품 특성 요약 (SPC)
22-11-2017

유효 성분:

250 g/l Propiconazol

제공처:

Syngenta Agro GmbH

약제 형태:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

구성:

250 g/l Propiconazol

수업:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

치료 그룹:

Fungizid

제품 특성 요약

                                HANDELSBEZEICHNUNG
DESMEL
Zulassungsnummer
033315-62
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.01.18
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
250 g/l Propiconazol
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 38 : Reizt die Haut
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder dieses Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens
20 m zu angrenzenden Flächen
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit
einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" vom 14.
Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils
geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 50 % eingetrage
                                
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