CALMA Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

국가: 독일

언어: 독일어

출처: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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제품 특성 요약 제품 특성 요약 (SPC)
22-11-2017

유효 성분:

155,6 g/l Trinexapac (175 g/l Ethylester)

제공처:

ADAMA Deutschland GmbH

약제 형태:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

구성:

155,6 g/l Trinexapac (175 g/l Ethylester)

수업:

Reizend

치료 그룹:

Wachstumsregler

제품 특성 요약

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CALMA
Zulassungsnummer
007005-00
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.21
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
155,6 g/l Trinexapac (175 g/l Ethylester)
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 38 : Reizt die Haut
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Sprit
                                
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