Nazione: Germania
Lingua: tedesco
Fonte: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
192,65 g/kg Metsulfuron (200 g/kg Methylester)
DuPont de Nemours
Wasserlösliches Granulat
192,65 g/kg Metsulfuron (200 g/kg Methylester)
Umweltgefährlich
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG GROPPER SX Zulassungsnummer 005671-00 Zulassungsinhaber DuPont de Nemours Weitere Vertriebsfirmen Spiess-Urania Chemicals GmbH Zulassungsende 31.12.17 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 192,65 g/kg Metsulfuron (200 g/kg Methylester) Formulierung Wasserlösliches Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. WH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Leggi il documento completo