Nazione: Germania
Lingua: tedesco
Fonte: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
42 g/l Epoxiconazol; 67 g/l Pyraclostrobin; 42 g/l Fluxapyroxad
BASF SE
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
41,6 g/l Epoxiconazol; 66,6 g/l Pyraclostrobin; 41,6 g/l Fluxapyroxad
Fungizid, Wachstumsregler
HANDELSBEZEICHNUNG CERIAX Zulassungsnummer 007226-00 Zulassungsinhaber BASF SE Weitere Vertriebsfirmen BASF SE Zulassungsende 31.12.25 Wirkungsbereich Fungizid, Wachstumsregler Wirkstoffgehalt 41,6 g/l Epoxiconazol 66,6 g/l Pyraclostrobin 41,6 g/l Fluxapyroxad Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Kennzeichnung nach GefStoffV Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenschäden. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann vermutlich Krebs erzeugen . Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Enthält Purasolve (2-ethylhexyl-S-Lactat). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen. Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäl Leggi il documento completo