Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus Aerosoldose oder -flasche

Nazione: Germania

Lingua: tedesco

Fonte: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Compra

Scarica Scheda tecnica (SPC)
22-11-2017

Principio attivo:

0,5 g/kg Methiocarb; 0,25 g/kg Thiacloprid

Commercializzato da:

Bayer CropScience

Forma farmaceutica:

Aerosoldose oder -flasche

Composizione:

0,5 g/kg Methiocarb; 0,25 g/kg Thiacloprid

Classe:

Hochentzündlich, Umweltgefährlich, Reizend

Gruppo terapeutico:

Insektizid

Scheda tecnica

                                HANDELSBEZEICHNUNG
BAYER GARTEN ZIERPFLANZENSPRAY LIZETAN PLUS
Zulassungsnummer
006410-60
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Bayer CropScience
Zulassungsende
31.12.20
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
0,5 g/kg Methiocarb
0,25 g/kg Thiacloprid
Formulierung
Aerosoldose oder -flasche
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Hochentzündlich, Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 12 : Hochentzündlich
R 36 : Reizt die Augen
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete
Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen
sowie Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienenschutzverordnung
vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Nutzorganismen eingestuft.
NW2
                                
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