Land: Sviss
Tungumál: þýska
Heimild: Swissmedic (Swiss Agency for Therapeutic Products)
denosumabum
Amgen Switzerland AG
M05BX04
denosumabum
Injektionslösung
denosumabum 120 mg, sorbitolum 78.1 mg, polysorbatum 20, acidum aceticum glaciale aut natrii hydroxidum, aqua ad iniectabile q.s. ad solutionem pro 1.7 ml corresp. natrium 0.7 mg.
A
Biotechnologika
Knochenmetastasen solider Tumoren; Riesenzelltumoren des Knochens
zugelassen
2011-02-12
FACHINFORMATION XGEVA® Amgen Switzerland AG Zusammensetzung Wirkstoff: Denosumab, durch gentechnisch veränderte CHO-Zellen (CHO: Chinese Hamster Ovary) hergestellt. Hilfsstoffe: Natriumacetat, Sorbitol (E420; 78 mg/Durchstechflasche), Polysorbat 20, Wasser für Injektionszwecke. Galenische Form und Wirkstoffmenge pro Einheit Injektionslösung. Jede Durchstechflasche enthält 120 mg Denosumab in 1.7 ml Lösung (70 mg/ml). Indikationen/Anwendungsmöglichkeiten Zur Behandlung von Patienten mit Knochenmetastasen solider Tumoren in Verbindung mit einer antineoplastischen Standardtherapie. Zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen mit abgeschlossener Skelettreifung mit Riesenzelltumoren des Knochens, die entweder nicht resezierbar sind oder bei denen eine Resektion wahrscheinlich zu hoher Morbidität führen würde. Dosierung/Anwendung Die empfohlene Dosis von XGEVA zur Behandlung von Patienten mit Knochenmetastasen solider Tumoren ist 120 mg, verabreicht als einzelne subkutane Injektion einmal alle 4 Wochen in den Oberschenkel, das Abdomen oder den Oberarm. Die empfohlene Dosis von XGEVA zur Behandlung von Riesenzelltumoren des Knochens ist 120 mg, verabreicht als einzelne subkutane Injektion einmal alle 4 Wochen in den Oberschenkel, das Abdomen oder den Oberarm mit einer zusätzlichen «Loading» Dosis von 120 mg an Tag 8 und 15 der Behandlung im ersten Monat der Therapie. Alle Patienten sollten zusätzlich mindestens 500 mg Kalzium und 400 IU Vitamin D pro Tag oral erhalten (ausser bei Hyperkalzämie, siehe Abschnitt «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen»). Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ist keine Dosisanpassung erforderlich und eine Überwachung der Nierenfunktion ist nicht notwendig. Bei Patienten mit stark eingeschränkter Nierenfunktion (Kreatinin-Clearance <30 ml/min) oder bei Dialysepatienten besteht ein grösseres Risiko eine Hypokalzämie zu entwickeln. Der Kalziumspiegel ist bei diesen Patienten besonders engmaschig zu überwachen (s Lestu allt skjalið