Land: Þýskaland
Tungumál: þýska
Heimild: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
250 g/l Propiconazol; 250 g/l Difenoconazol
Syngenta Agro GmbH
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
250 g/l Propiconazol; 250 g/l Difenoconazol
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Fungizid
HANDELSBEZEICHNUNG TASPA Zulassungsnummer 024111-00 Zulassungsinhaber Syngenta Agro GmbH Weitere Vertriebsfirmen Spiess-Urania Chemicals GmbH Zulassungsende 31.12.18 Wirkungsbereich Fungizid Wirkstoffgehalt 250 g/l Propiconazol 250 g/l Difenoconazol Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 38 : Reizt die Haut R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Enthält Propiconazol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge Lestu allt skjalið