Tanaris Suspoemulsion

Land: Þýskaland

Tungumál: þýska

Heimild: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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22-11-2017

Fáanlegur frá:

BASF SE

Lyfjaform:

Suspoemulsion

Samsetning:

167 g/l Quinmerac; 333 g/l Dimethenamid-P

Meðferðarhópur:

Herbizid

Vara einkenni

                                HANDELSBEZEICHNUNG
TANARIS
Zulassungsnummer
008181-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
BASF SE
Zulassungsende
31.10.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
167 g/l Quinmerac
333 g/l Dimethenamid-P
Formulierung
Suspoemulsion
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält Dimethenamid-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG343: Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und
Jahr auf derselben Fläche
darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden
Pflanzenschutzmitteln - nicht
überschritten werden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fisc
                                
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