Land: Þýskaland
Tungumál: þýska
Heimild: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
570 g/kg Aluminiumphosphid
UPL Europe Ltd.
Gaserzeugendes Produkt
570 g/kg Aluminiumphosphid
Insektizid
HANDELSBEZEICHNUNG QUICKFUME PRESSKÖRPER Zulassungsnummer 006278-00 Zulassungsinhaber UPL Europe Ltd. Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.25 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 570 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung Gaserzeugendes Produkt Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Kennzeichnung nach GefStoffV Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Totenkopf mit gekreuzten Knochen, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Giftig bei Berührung mit den Augen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Lebensgefahr bei Verschlucken. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Verursacht schwere Augenreizung. Lebensgefahr bei Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV RSh 1: Giftig bei Kontakt mit den Augen. SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen. SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden. SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden. Anwendungs- bestimmungen NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB195: Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Lestu allt skjalið