Country: Sviss
Tungumál: þýska
Heimild: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Nicosulfuron
Sharda Europe b.v.b.a.
Nicosulfuron
Österreich
3098-0
Herbizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:NICOSH 4 OD(PARALLELIMPORT) Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: AUSL. BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Herbizid Sharda Europe b.v.b.a. A-4960 PACKUNGSBEILAGENUMMER: HERKUNFTSLAND: AUSL. ZULASSUNGSNUMMER: 7974 Österreich 3098-0 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Nicosulfuron 4.17 %40.03 g/l ODÖldispersion Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN F Mais Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Gemeine Quecke Aufwandmenge:1.5l/ha Anwendung:Nachauflauf. 1, 2, 3, 4, 5, 6 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Splitbehandlung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge). 2. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe. 3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 4. SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 60 g des Wirkstoffs Nicosulfuron pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 2 Jahren anwenden. 5. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette.. Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen: • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. • SPe 2Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und S Lestu allt skjalið