MitoFog 600 Heißvernebelungsmittel

Land: Þýskaland

Tungumál: þýska

Heimild: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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22-11-2017

Fáanlegur frá:

UPL Europe Ltd.

Lyfjaform:

Heißvernebelungsmittel

Samsetning:

600 g/kg Chlorpropham

Meðferðarhópur:

Wachstumsregler

Vara einkenni

                                HANDELSBEZEICHNUNG
MITOFOG 600
Zulassungsnummer
007842-60
Zulassungsinhaber
UPL Europe Ltd.
Weitere Vertriebsfirmen
Frowein GmbH & Co. KG
Zulassungsende
31.07.18
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
600 g/kg Chlorpropham
Formulierung
Heißvernebelungsmittel
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
.
Kann vermutlich Krebs erzeugen .
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht Hautreizungen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Enthält Purasolve (2-ethylhexyl-S-Lactat). Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen
sowie Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB
                                
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