Country: Sviss
Tungumál: þýska
Heimild: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Flazasulfuron; Mischung aus SiO2 und Al2O3
Stähler Suisse SA
Flazasulfuron; Mischung aus SiO2 und Al2O3
25 % ; ;
WGWasserdispergierbares Granulat
Herbizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:CHIKARA 25 WG Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Herbizid Stähler Suisse SA W-5793 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Flazasulfuron Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Mischung aus SiO2 und Al2O3 25 % WGWasserdispergierbares Granulat Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN B Heidelbeere Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Schachtelhalme (Equisetaceae) Aufwandmenge:0.2kg/ha 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 W Reben Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Aufwandmenge:0.08 -0.2kg/ha Anwendung:Während der Vegetationsperiode. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 W Reben Schachtelhalme (Equisetaceae) Aufwandmenge:0.2kg/ha Anwendung:Juli, August. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 Z Weihnachtsbäume Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Aufwandmenge:0.2kg/ha 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Ab 4. Standjahr. 2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. 3. Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze. 4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 5. Mit Netzmittelzusatz gemäss Firmenangaben. 6. Nacherntebehandlung. 7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden. 8. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann be Lestu allt skjalið