ROGOR 40 L Akarizid, Insektizid Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Negara: Jerman

Bahasa: Jerman

Sumber: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Unduh Karakteristik produk (SPC)
03-06-2024

Bahan aktif:

400 g/l Dimethoat

Tersedia dari:

Cheminova A/S

Bentuk farmasi:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Kelas:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Kelompok Terapi:

Akarizid, Insektizid

Karakteristik produk

                                Handelsbezeichnung
ROGOR 40 L
Zulassungsnummer
041049-00
Zulassungsinhaber
Cheminova A/S
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.15
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid
Wirkstoffgehalt
400 g/l Dimethoat
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 21/22 : Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim
Verschlucken
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche 
Wirkungen haben.
R 10 : Entzündlich
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett 
vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Maleinsäureanhydrid - Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu
lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf 
blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies
gilt auch für
                                
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