Focus Ultra Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Country: Գերմանիա

language: գերմաներեն

source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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SPC SPC (SPC)
22-11-2017

MAH:

BASF SE

pharmaceutical_form:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

composition:

100 g/l Cycloxydim

therapeutic_group:

Herbizid

SPC

                                HANDELSBEZEICHNUNG
FOCUS ULTRA
Zulassungsnummer
033964-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
BASF SE
Zulassungsende
31.12.25
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
100 g/l Cycloxydim
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Gefahr
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr
Gefahrenhinweise (GHS)
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Kein Erbrechen
hervorrufen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen
halten.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB00
                                
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