Celaflor Essigsäure Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung

Country: Գերմանիա

language: գերմաներեն

source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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SPC SPC (SPC)
22-11-2017

active_ingredient:

102 g/l Essigsäure

MAH:

Scotts Celaflor GmbH

pharmaceutical_form:

Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung

composition:

102 g/l Essigsäure

class:

Reizend

therapeutic_group:

Herbizid

SPC

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CELAFLOR ESSIGSÄURE
Zulassungsnummer
024345-00
Zulassungsinhaber
Scotts Celaflor GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Scotts Celaflor
Zulassungsende
31.12.21
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
102 g/l Essigsäure
Formulierung
Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 36 : Reizt die Augen
R 38 : Reizt die Haut
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
Anwendungs-
bestimmungen
Auflagen
NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art
Typhlodromus pyri (Raubmilbe)
eingestuft.
NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art
Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)
eingestuft.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der
Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei
Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen 
                                
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