Ország: Németország
Nyelv: német
Forrás: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
325 g/l Chloridazon; 100 g/l Quinmerac
BASF SE
Suspensionskonzentrat
325 g/l Chloridazon; 100 g/l Quinmerac
Umweltgefährlich
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG REBELL ULTRA Zulassungsnummer 006983-00 Zulassungsinhaber BASF SE Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.22 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 325 g/l Chloridazon 100 g/l Quinmerac Formulierung Suspensionskonzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NG301: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 15/02/01 vom 12.02.2015, BAnz AT 27.02.2015 B6; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). NG343: Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. NG415: Keine Anwendung auf folgenden Bodenarten gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.): reiner Sand (Ss), schwach schluffiger Sand (Su2), schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel schluffiger Sand (Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand (Su4), stark lehmiger Sand (Sl4) und schluffig-lehmiger Sand (Slu). Sofern kein Gutachten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.) vorliegt, gilt das Anwen-dungsverbot für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gem. LUFA-Klassifizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S) Olvassa el a teljes dokumentumot