SpinTor Suspensionskonzentrat

Država: Njemačka

Jezik: njemački

Izvor: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Preuzimanje Svojstava lijeka (SPC)
22-11-2017

Aktivni sastojci:

480 g/l Spinosad

Dostupno od:

Dow AgroSciences GmbH

Farmaceutski oblik:

Suspensionskonzentrat

Sastav:

480 g/l Spinosad

Razred:

Umweltgefährlich

Terapijska grupa:

Insektizid

Svojstava lijeka

                                HANDELSBEZEICHNUNG
SPINTOR
Zulassungsnummer
005314-00
Zulassungsinhaber
Dow AgroSciences GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
30.04.19
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
480 g/l Spinosad
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu
lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienenschutzverordnung
vom 22. Juli 1992, BGBl. 
                                
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