PRIMO MAXX Wachstumsregler Wasserlösliches Konzentrat

देश: जर्मनी

भाषा: जर्मन

स्रोत: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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सक्रिय संघटक:

107,5 g/l Trinexapac (120,91 g/l Ethylester)

थमां उपलब्ध:

Syngenta Agro GmbH

फार्मास्यूटिकल फॉर्म:

Wasserlösliches Konzentrat

वर्ग:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

चिकित्सीय समूह:

Wachstumsregler

उत्पाद विशेषताएं

                                Handelsbezeichnung
PRIMO MAXX
Zulassungsnummer
006389-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
30.04.19
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
107,5 g/l Trinexapac (120,91 g/l Ethylester)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig 
schädliche Wirkungen haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete
Bezeichnung[en] vom 
Hersteller anzugeben)
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett 
vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Auflagen
NW261: Das Mittel ist fischgiftig.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu 
Gesundheitsschäden führen.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages 
wieder betreten.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten 
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge
nicht vorgesehen 
ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN100: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen
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