Pays: Allemagne
Langue: allemand
Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
765 g/kg Calciumcarbid
Chemische Fabrik Wülfel
Gaserzeugendes Produkt
765 g/kg Calciumcarbid
Ätzend, Leichtentzündlich
Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
HANDELSBEZEICHNUNG PRONTOX-WÜHLMAUSGAS Zulassungsnummer 033365-00 Zulassungsinhaber Chemische Fabrik Wülfel Weitere Vertriebsfirmen Cheminova Deutschland GmbH Zulassungsende 31.12.22 Wirkungsbereich Repellent, Wildschadenverhütungsmittel Wirkstoffgehalt 765 g/kg Calciumcarbid Formulierung Gaserzeugendes Produkt Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Ätzend, Leichtentzündlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 15 : Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase R 35 : Verursacht schwere Verätzungen R 37 : Reizt die Atmungsorgane S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 22 : Staub nicht einatmen S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 28 : Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel .... (vom Hersteller anzugeben) S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässer Lire le document complet