Prontox-Wühlmausgas Gaserzeugendes Produkt

Pays: Allemagne

Langue: allemand

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Achète-le

Ingrédients actifs:

765 g/kg Calciumcarbid

Disponible depuis:

Chemische Fabrik Wülfel

forme pharmaceutique:

Gaserzeugendes Produkt

Composition:

765 g/kg Calciumcarbid

classe:

Ätzend, Leichtentzündlich

Groupe thérapeutique:

Repellent, Wildschadenverhütungsmittel

Résumé des caractéristiques du produit

                                HANDELSBEZEICHNUNG
PRONTOX-WÜHLMAUSGAS
Zulassungsnummer
033365-00
Zulassungsinhaber
Chemische Fabrik Wülfel
Weitere Vertriebsfirmen
Cheminova Deutschland GmbH
Zulassungsende
31.12.22
Wirkungsbereich
Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
Wirkstoffgehalt
765 g/kg Calciumcarbid
Formulierung
Gaserzeugendes Produkt
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Ätzend, Leichtentzündlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 15 : Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase
R 35 : Verursacht schwere Verätzungen
R 37 : Reizt die Atmungsorgane
S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 22 : Staub nicht einatmen
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete
Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 28 : Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel .... (vom
Hersteller anzugeben)
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,
dieses Etikett vorzeigen)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen
sowie Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an
oberirdischen Gewässern oder
Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der
gemäß Länderrecht verbindlich
vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässer
                                
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