Pays: Autriche
Langue: allemand
Source: Ecolab
ECOLAB DEUTSCHLAND GMBH
P3-stabiclor SICHERHEITSDATENBLATT PRODUKTNAME P3-STABICLOR GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH), ANHANG II (453/2010) - EUROPA : 1.1 PRODUKTIDENTIFIKATOR 1.3 EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN, DER DAS SICHERHEITSDATENBLATT BEREITSTELLT 1.2 RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND VERWENDUNGEN, VON DENEN ABGERATEN WIRD IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS PRODUKTCODE : VERWENDUNGEN VON DENEN ABGERATEN WIRD 1.4 NOTRUFNUMMER NATIONALE BERATUNGSSTELLE/GIFTZENTRUM Prozessreinger. CIP Prozess Keine bekannt. Ecolab GmbH Rivergate Handelskai 92 A-1200 Wien Tel +43 (0)1 7152550 0 Fax +43(0)1 272 2550 4953 office.vienna@ecolab.com : HERSTELLER/ HÄNDLER/ IMPORTEUR : TELEFONNUMMER 01 406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale) - Wien 112363E VERWENDUNG DES PRODUKTS : Additiv DAS PRODUKT IST FÜR DIE PROFESSIONELLE ANWENDUNG BESTIMMT HERSTELLER/ HÄNDLER/ IMPORTEUR : TELEFONNUMMER Ecolab Deutschland GmbH +49 (0) 211 98 93 700 (24/7) VERSION : 2 EINSTUFUNG C; R35 Die Klassifizierung dieses Produktes basiert ausschließlich auf dem pH Wert (gemäß derzeit gültiger EU Gesetzgebung). R31 N; R50 : : GESUNDHEITSRISIKEN Verursacht schwere Verätzungen. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. : UMWELTGEFAHREN Sehr giftig für Wasserorganismen. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. EINSTUFUNG GEMÄSS DER VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008 [CLP/GHS] ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS PRODUKTDEFINITION : Gemisch Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- oder H Sätze EINSTUFUNG GEMÄSS DER EG-RICHTLINIE 1999/45/EG [DPD] Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft. Skin Corr. 1A, H314 Aquatic Acute 1, H400 AUSGABEDATUM/ ÜBERARBEITUNGSDATUM : _1/13_ 2 Januar 2014 _P3-STABICLOR_ ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN : ANDERE GEFAHREN, DIE ZU KEINER EINSTUFUNG F Lire le document complet