Dantop Wasserdispergierbares Granulat

Pays: Allemagne

Langue: allemand

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Achète-le

Ingrédients actifs:

500 g/kg Clothianidin

Disponible depuis:

Spiess-Urania Chemicals GmbH

forme pharmaceutique:

Wasserdispergierbares Granulat

Composition:

500 g/kg Clothianidin

classe:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Groupe thérapeutique:

Insektizid

Résumé des caractéristiques du produit

                                HANDELSBEZEICHNUNG
DANTOP
Zulassungsnummer
025583-00
Zulassungsinhaber
Spiess-Urania Chemicals GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.19
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
500 g/kg Clothianidin
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung
des Spritzbelages.
Anwendungs-
bestimmungen
NG321: Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro Hektar und
Jahr darf - auch in
Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden
Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten
werden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienenschutzverordnung
vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art
                                
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