Pays: Allemagne
Langue: allemand
Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
70 g/l 2,4-D (84,3 g/l Dimethylamin-Salz); 70 g/l MCPA (85,7 g/l Dimethylamin-Salz); 20 g/l Dicamba (24,1 g/l Dimethylamin-Salz); 42 g/l Mecoprop-P (50,8 g/l Dimethylamin-Salz)
Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Wasserlösliches Konzentrat
70 g/l 2,4-D (84,3 g/l Dimethylamin-Salz); 70 g/l MCPA (85,7 g/l Dimethylamin-Salz); 20 g/l Dicamba (24,1 g/l Dimethylamin-Salz); 42 g/l Mecoprop-P (50,8 g/l Dimethylamin-Salz)
Reizend
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG CELAFLOR RASEN-UNKRAUTFREI WEEDEX Zulassungsnummer 005747-61 Zulassungsinhaber Arysta LifeScience Benelux Sprl. Weitere Vertriebsfirmen Scotts Celaflor GmbH Zulassungsende 31.10.18 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 70 g/l 2,4-D (84,3 g/l Dimethylamin-Salz) 70 g/l MCPA (85,7 g/l Dimethylamin-Salz) 20 g/l Dicamba (24,1 g/l Dimethylamin-Salz) 42 g/l Mecoprop-P (50,8 g/l Dimethylamin-Salz) Formulierung Wasserlösliches Konzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen HF1891: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF1891: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen." HS2202: Für den Haus- und Lire le document complet