CARPET FREEZE

Pays: Autriche

Langue: allemand

Source: Ecolab

Achète-le

Disponible depuis:

ECOLAB DEUTSCHLAND GMBH

Fiche de données de sécurité

                                SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006
CARPET FREEZE
116581E
1 / 13
ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES
UNTERNEHMENS
1.1 PRODUKTIDENTIFIKATOR
Produktname
:
Carpet Freeze
Produktnummer
:
116581E
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
:
Teppich und Polsterreiniger
Stofftyp
:
Gemisch
NUR FÜR GEWERBLICHE ANWENDER.
Informationen zur
Produktverdünnung
:
Keine Informationen zur verdünnten Lösung verfügbar
1.2 RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND
VERWENDUNGEN, VON
DENEN ABGERATEN WIRD
Identifizierte Verwendungen
:
Teppichreiniger, manuelle Anwendung
Empfohlene
Einschränkungen der
Anwendung
:
Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute.
1.3 EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN, DER DAS SICHERHEITSDATENBLATT
BEREITSTELLT
Firma
:
Ecolab GmbH
Rivergate
Handelskai 92, A-1200 Wien Österreich 01 715 2550-0
office.vienna@ecolab.com
1.4 NOTRUFNUMMER
Notrufnummer
:
0049-2173-5991700 (24/7)
Vergiftungsinformationszentr
ale
:
01 406 4343
Datum der
Zusammenstellung/Überarbei
tung
:
29.05.2017
Version
:
1.2
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS
EINSTUFUNG (VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008)
Aerosole, Kategorie 1
H222
H229
2.2 KENNZEICHNUNGSELEMENTE
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
CARPET FREEZE
116581E
2 / 13
KENNZEICHNUNG (VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Gefahr
Gefahrenbezeichnungen
:
H222
Extrem entzündbares Aerosol.
H229
Behälter steht unter Druck: Kann bei
Erwärmung bersten.
Vorsorgliche Angaben
:
VERHÜTUNG:
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken,
offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P211
Nicht gegen offene Flamme oder andere
Zündquelle sprühen.
P251
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch
nicht nach Gebrauch.
LAGERUNG:
P410 + P412
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht
Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
2.3 SONSTIGE GEFAHREN
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2 GEMISCHE
GEFÄHRLICH
                                
                                Lire le document complet
                                
                            

Documents dans d'autres langues

Rechercher des alertes liées à ce produit

Afficher l'historique des documents