Agroseller Chlorpropham-I (Parallelimport)

Pays: Suisse

Langue: allemand

Source: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

Achète-le

Ingrédients actifs:

Chlorpropham (CIPC)

Disponible depuis:

Agro Seller Discount AG

DCI (Dénomination commune internationale):

Chlorpropham (CIPC)

Dosage:

Deutschland

forme pharmaceutique:

GP 024314-00/012

Groupe thérapeutique:

Regulator für die Pflanzenentwicklung ;

Résumé des caractéristiques du produit

                                HANDELSBEZEICHNUNG: AGROSELLER
CHLORPROPHAM-I (PARALLELIMPORT)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.07.2020)
BEWILLIGUNG BEENDET: Ausverkaufsfrist: 15.08.2020, Aufbrauchsfrist:
30.09.2020
PRODUKTKATEGORIE:
AUSL. BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Regulator für die Pflanzenentwicklung Agro Seller Discount AG
D-5157
PACKUNGSBEILAGENUMMER:
HERKUNFTSLAND:
AUSL. ZULASSUNGSNUMMER:
6820
Deutschland
GP 024314-00/012
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Chlorpropham (CIPC)
30 % 300 g/l
EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
L Kartoffeln Keimhemmung
Aufwandmenge: 30 - 60 ml/Tonne
Kartoffeln
Wartefrist: 4 Woche(n)
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Niemals Saatkartoffeln mitlagern.
2.
Nur trockene und gesunde Knollen behandeln.
3.
Sorte Nicola nicht behandeln.
4.
Die behandelten Kartoffeln dürfen frühestens 1 Monat nach der
Behandlung konsumiert werden.
5.
Nur in Räumen anwenden, die ausschliesslich der Speise- und
Futterkartoffel-Lagerung dienen.
6.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach
Ausbringung des Mittels
Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
7.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Ausbringen der Spritzbrühe:
Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen
während des Ausbringens
(z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene
persönliche Schutzausrüstung
ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder
höheren Schutz bieten.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen
Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
•
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die
Erwähnung eines Produktes,
Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet
nicht, dass sich das Produkt im
Verkauf befindet.
                                
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