Maa: Saksa
Kieli: saksa
Lähde: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
609 g/kg Dicamba (670 g/kg Natrium-Salz); 32,5 g/kg Rimsulfuron
DuPont de Nemours
Kombi-Packung, fest/flüssig
609 g/kg Dicamba (670 g/kg Natrium-Salz); 32,5 g/kg Rimsulfuron
Umweltgefährlich, Reizend
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG TASK Zulassungsnummer 034457-00 Zulassungsinhaber DuPont de Nemours Weitere Vertriebsfirmen Spiess-Urania Chemicals GmbH Zulassungsende 31.01.18 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 609 g/kg Dicamba (670 g/kg Natrium-Salz) 32,5 g/kg Rimsulfuron Formulierung Kombi-Packung, fest/flüssig Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 41 : Gefahr ernster Augenschäden S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Ätzwirkung, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hevorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht schwere Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN2002: Das Mittel Lue koko asiakirja