Maa: Sveitsi
Kieli: saksa
Lähde: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Phytoseiulus persimilis
Koppert Deutschland GmbH
Phytoseiulus persimilis
XAAdulte
Lebende Organismen (Milben) ;
HANDELSBEZEICHNUNG:SPIDEX VITAL Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Lebende Organismen (Milben) Koppert Deutschland GmbH W-5098 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Phytoseiulus persimilis XAAdulte Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/ WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN B Beerenbau allg. Spinnmilben Aufwandmenge:2 -50Organismen/m² 1, 2 G Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Gurken Gewächshaus: Paprika Gewächshaus: Tomaten Spinnmilben Aufwandmenge:5Organismen/m² Anwendung:Beim Auftreten der ersten Spinnmilben. 1, 3 F Freiland: Hanf Spinnmilben Aufwandmenge:5 -10Organismen/m² Anwendung:Beim Auftreten der ersten Milben oder Saugschäden. Während der vegetativen Phase und während der Blüte bis zu 5 Wochen vor der Ernte. 1, 3, 4, 5 F Gewächshaus: Hanf Spinnmilben Aufwandmenge:2 -10Organismen/m² Anwendung:Beim Auftreten der ersten Milben oder Saugschäden. Während der vegetativen Phase und während der Blüte bis zu 5 Wochen vor der Ernte. 1, 3, 5, 6 Z Gewächshaus: Zierpflanzen allg. Spinnmilben Aufwandmenge:5Organismen/m² Anwendung:Beim Auftreten der ersten Spinnmilben. 1, 2 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Vor und während der Freilassungen ist eine sorgfältige Befallsüberwachung dringend zu empfehlen. Auch der Nützlingsbestand sollte regelmässig kontrolliert werden. Vor der Freilassung darf während einer angemessenen Frist kein nützlingsgefährdendes Produkt eingesetzt werden. 2. Die Wirkungseffizienz dieses Produkt wurde nicht in allen Kulturen und für alle Applikationen geprüft und kann deshalb je nach Kultur, Substrat oder Applikationsbedingungen stark schwanken. 3. Die Wirkungseffizienz dieses Produkts wurde nicht für alle Applikationen geprüft und kann deshalb je nach Substrat oder Applikationsbedingungen stark schwanken. 4. 1 Freilassung à 10 Organismen/m² oder 2 Freilassungen à 5 Organismen/m² im Abstand von 7 Tagen. 5. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use). 6. Max. Anz Lue koko asiakirja