LIMA ORO 3 Fertigköder

Maa: Saksa

Kieli: saksa

Lähde: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Osta se nyt

Valmisteyhteenveto Valmisteyhteenveto (SPC)
22-11-2017

Saatavilla:

Sharda Europe b.v.b.a.

Lääkemuoto:

Fertigköder

Koostumus:

30 g/kg Metaldehyd

Terapeuttinen ryhmä:

Molluskizid

Valmisteyhteenveto

                                HANDELSBEZEICHNUNG
LIMA ORO 3
Zulassungsnummer
008404-00
Zulassungsinhaber
Sharda Europe b.v.b.a.
Weitere Vertriebsfirmen
Code noch festzulegen
Zulassungsende
31.05.22
Wirkungsbereich
Molluskizid
Wirkstoffgehalt
30 g/kg Metaldehyd
Formulierung
Fertigköder
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in
unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte
Einträge über Hof- und Straßenabläufe
verhindern.)
Anwendungs-
bestimmungen
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem
Vorkommen von Weinbergschnecken
(Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet
werden.
Auflagen
NT658: Haustiere fernhalten.
NT665: Nicht in Häufchen auslegen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des
Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB011: Kinder fernhalten.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen
oder selbstfahrenden
Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit
geschlossenen
Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine
Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden
Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter
Atemschutz erforderlich ist (gemäß
EN 15695-1 und -2)) au
                                
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