CAPEX 2 Suspensionskonzentrat

Maa: Saksa

Kieli: saksa

Lähde: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Osta se nyt

Valmisteyhteenveto Valmisteyhteenveto (SPC)
22-11-2017

Aktiivinen ainesosa:

5 g/l Adoxophyes orana Granulovirus Stamm BV-0001 50.000.000.000.000Granula je l

Saatavilla:

Biofa AG

Lääkemuoto:

Suspensionskonzentrat

Koostumus:

5 g/l Adoxophyes orana Granulovirus Stamm BV-0001 50.000.000.000.000Granula je l

Terapeuttinen ryhmä:

Insektizid

Valmisteyhteenveto

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CAPEX 2
Zulassungsnummer
034149-00
Zulassungsinhaber
Biofa AG
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.22
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
5 g/l Adoxophyes orana Granulovirus Stamm BV-0001
50.000.000.000.000Granula je l
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Enthält Adoxophyes orana Granulovirus, AoGV Stamm BV-0001. Kann
allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in
unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte
Einträge über Hof- und Straßenabläufe
verhindern.)
Anwendungs-
bestimmungen
Auflagen
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang
mit dem unverdünnten
Mittel.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk
(z.B. Gummistiefel) tragen beim
Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverd
                                
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