Riik: Šveits
keel: saksa
Allikas: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Nicosulfuron
Sharda Swiss Sàrl
Nicosulfuron
4.16 %40 g/l;
ODÖldispersion
Herbizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:NICOSH OD Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Herbizid Sharda Swiss Sàrl W-7442 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Nicosulfuron 4.16 %40 g/l ODÖldispersion Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN F Mais Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Gemeine Quecke Schachtelhalme (Equisetaceae) Aufwandmenge:0.5 -1.5g/l Anwendung:Nachauflauf. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe. 2. Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin. 3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. 4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 5. SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 60 g des Wirkstoffs Nicosulfuron pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 2 Jahren anwenden. 6. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. • H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. • SPe 2Zum Schut Lugege kogu dokumenti