Himalaya 60 SG Wasserlösliches Granulat

Riik: Saksamaa

keel: saksa

Allikas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Osta kohe

Laadi alla Toote omadused (SPC)
22-11-2017

Saadav alates:

Arysta LifeScience Great Britain Limited

Ravimvorm:

Wasserlösliches Granulat

Koostis:

600 g/kg Maleinsäurehydrazid (804 g/kg Kalium-Salz)

Terapeutiline rühm:

Wachstumsregler

Toote omadused

                                HANDELSBEZEICHNUNG
HIMALAYA 60 SG
Zulassungsnummer
006865-60
Zulassungsinhaber
Arysta LifeScience Great Britain Limited
Weitere Vertriebsfirmen
Belchim Crop Protection
Zulassungsende
31.10.18
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
600 g/kg Maleinsäurehydrazid (804 g/kg Kalium-Salz)
Formulierung
Wasserlösliches Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
VH607: Der Gehalt an freiem Hydrazin in den technischen Wirkstoffen
Maleinsäurehydrazid-
Natriumsalz, -Kaliumsalz oder -Cholinsalz darf 1 mg/kg ausgedrückt
als Säureäquivalente nicht
überschreiten.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist,
als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art
Aleochara bilineat
                                
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