Riik: Šveits
keel: saksa
Allikas: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Amblyseius californicus
Omya (Schweiz) AG
Amblyseius californicus
XVLarven und Adulte
Lebende Organismen (Milben) ;
HANDELSBEZEICHNUNG:CALIFORNILINE Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Lebende Organismen (Milben) Omya (Schweiz) AG W-7386 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Amblyseius californicus XVLarven und Adulte Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/ WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN B Gewächshaus: Beerenbau allg. Spinnmilben Aufwandmenge:1 -2Organismen/m² Anwendung:Vorbeugend. 1, 3, 4 B Gewächshaus: Beerenbau allg. Spinnmilben Aufwandmenge:3 -6Organismen/m² Anwendung:Bei Befallsbeginn. 1, 2, 3 G Gewächshaus: Kürbisgewächse (Cucurbitaceae) Spinnmilben Aufwandmenge:20 -50Organismen/m² Anwendung:Bei Befallsbeginn. 1, 3 F Hopfen Spinnmilben Aufwandmenge:100 -200Organismen/m² Anwendung:Anwendung im Mai, ca. Stadium 35 (BBCH). Beim Auftreten der ersten Spinnmilben. 1, 3, 5 Z Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen Spinnmilben Aufwandmenge:3 -6Organismen/m² Anwendung:Bei Befallsbeginn. 1, 2, 3 Z Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen Spinnmilben Aufwandmenge:1 -2Organismen/m² Anwendung:Vorbeugend. 1, 3, 4 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Vor und während der Freilassungen ist eine sorgfältige Befallsüberwachung dringend zu empfehlen. Auch der Nützlingsbestand sollte regelmässig kontrolliert werden. Vor der Freilassung darf während einer angemessenen Frist kein nützlingsgefährdendes Produkt eingesetzt werden. 2. 1-3 Behandlungen in Kombination mit Phytoseiulus. 3. Die Wirkungseffizienz der Nützlinge kann je nach Pflanzenart stark schwanken. 4. Bei Bedarf Anwendung nach 14-21 Tagen wiederholen. 5. Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: • Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung. • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder ei Lugege kogu dokumenti