Ultima Käfer- und Raupenfrei Suspensionskonzentrat

País: Alemania

Idioma: alemán

Fuente: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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22-11-2017

Ingredientes activos:

480 g/l Spinosad

Disponible desde:

Dow AgroSciences GmbH

formulario farmacéutico:

Suspensionskonzentrat

Composición:

480 g/l Spinosad

clase:

Umweltgefährlich

Grupo terapéutico:

Insektizid

Ficha técnica

                                HANDELSBEZEICHNUNG
ULTIMA KÄFER- UND RAUPENFREI
Zulassungsnummer
005314-60
Zulassungsinhaber
Dow AgroSciences GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
W. NEUDORFF GMBH KG
Zulassungsende
30.04.19
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
480 g/l Spinosad
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu
lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienen
                                
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