METRIC Mischformulierung aus CS und SC

País: Alemania

Idioma: alemán

Fuente: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Ficha técnica Ficha técnica (SPC)
22-11-2017

Ingredientes activos:

233 g/l Metribuzin; 60 g/l Clomazone

Disponible desde:

Belchim Crop Protection NV/SA

formulario farmacéutico:

Mischformulierung aus CS und SC

Composición:

233 g/l Metribuzin; 60 g/l Clomazone

clase:

Umweltgefährlich

Grupo terapéutico:

Herbizid

Ficha técnica

                                HANDELSBEZEICHNUNG
METRIC
Zulassungsnummer
006588-00
Zulassungsinhaber
Belchim Crop Protection NV/SA
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.24
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
233 g/l Metribuzin
60 g/l Clomazone
Formulierung
Mischformulierung aus CS und SC
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr
abends und 9 Uhr morgens
erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C
Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn
Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das
Mittel nicht angewendet werden.
NT149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der
Anwendung wöchentlich in
einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob
Aufhellungen an Pflanzen auftreten.
Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der
Zulassungsinhaberin zu melden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Raubmilben und Spinnen
                                
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