País: Alemania
Idioma: alemán
Fuente: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
233 g/l Metribuzin; 60 g/l Clomazone
Belchim Crop Protection NV/SA
Mischformulierung aus CS und SC
233 g/l Metribuzin; 60 g/l Clomazone
Umweltgefährlich
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG METRIC Zulassungsnummer 006588-00 Zulassungsinhaber Belchim Crop Protection NV/SA Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.24 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 233 g/l Metribuzin 60 g/l Clomazone Formulierung Mischformulierung aus CS und SC Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Achtung Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NT127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden. NT149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen Leer el documento completo