Stomp Aqua Kapselsuspension

Country: Germany

Language: German

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Active ingredient:

455 g/l Pendimethalin

Available from:

BASF SE

Pharmaceutical form:

Kapselsuspension

Composition:

455 g/l Pendimethalin

Class:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapeutic group:

Herbizid

Summary of Product characteristics

                                HANDELSBEZEICHNUNG
STOMP AQUA
Zulassungsnummer
005958-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.07.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
455 g/l Pendimethalin
Formulierung
Kapselsuspension
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 42 : Sensibilisierung durch Einatmen möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 22 : Staub nicht einatmen
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete
Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,
dieses Etikett vorzeigen)
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält polymerisches Methylendiisocyanat. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha
auszubringen. Die Anwendung
des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" vom 14.
Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils
geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den
Vorgaben im Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der
gesamten zu behandelnden
Fläche einzuhalten.
NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht
überschreiten.
NT170: Die Windgeschwindigkeit d
                                
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