Country: Germany
Language: German
Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
84,8 g/kg Prohexadion (100 g/kg Calcium-Salz)
BASF SE
Wasserdispergierbares Granulat
84,8 g/kg Prohexadion (100 g/kg Calcium-Salz)
Wachstumsregler
HANDELSBEZEICHNUNG REGALIS PLUS Zulassungsnummer 007727-00 Zulassungsinhaber BASF SE Weitere Vertriebsfirmen BASF SE Zulassungsende 31.12.22 Wirkungsbereich Wachstumsregler Wirkstoffgehalt 84,8 g/kg Prohexadion (100 g/kg Calcium-Salz) Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Achtung Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Inhalt/Behälter ... zuführen. Kennzeichnung nach PflSchMV SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkan Read the complete document