Regalis Plus Wasserdispergierbares Granulat

Country: Germany

Language: German

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Buy It Now

Active ingredient:

84,8 g/kg Prohexadion (100 g/kg Calcium-Salz)

Available from:

BASF SE

Pharmaceutical form:

Wasserdispergierbares Granulat

Composition:

84,8 g/kg Prohexadion (100 g/kg Calcium-Salz)

Therapeutic group:

Wachstumsregler

Summary of Product characteristics

                                HANDELSBEZEICHNUNG
REGALIS PLUS
Zulassungsnummer
007727-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
BASF SE
Zulassungsende
31.12.22
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
84,8 g/kg Prohexadion (100 g/kg Calcium-Salz)
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes
tragen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu
lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkan
                                
                                Read the complete document