PIRIMAX Wasserdispergierbares Granulat

Country: Germany

Language: German

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Active ingredient:

500 g/kg Pirimicarb

Available from:

Syngenta Agro GmbH

Pharmaceutical form:

Wasserdispergierbares Granulat

Composition:

500 g/kg Pirimicarb

Class:

Umweltgefährlich, Giftig

Therapeutic group:

Insektizid

Summary of Product characteristics

                                HANDELSBEZEICHNUNG
PIRIMAX
Zulassungsnummer
052470-60
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Syngenta Agro GmbH
Zulassungsende
30.04.18
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
500 g/kg Pirimicarb
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Giftig
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 23/25 : Giftig beim Einatmen und Verschlucken
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 36 : Reizt die Augen
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 38 : Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,
dieses Etikett vorzeigen)
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Pirimicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu
lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von
Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde
besonders a
                                
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