Picona Suspensionskonzentrat

Country: Germany

Language: German

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Active ingredient:

320 g/l Pendimethalin; 16 g/l Picolinafen

Available from:

BASF SE

Pharmaceutical form:

Suspensionskonzentrat

Composition:

320 g/l Pendimethalin; 16 g/l Picolinafen

Class:

Umweltgefährlich

Therapeutic group:

Herbizid

Summary of Product characteristics

                                HANDELSBEZEICHNUNG
PICONA
Zulassungsnummer
005017-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
30.06.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
320 g/l Pendimethalin
16 g/l Picolinafen
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Pendimethalin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha
auszubringen. Die Anwendung
des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" vom 14.
Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils
geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den
Vorgaben im Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der
gesamten zu behandelnden
Fläche einzuhalten.
NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht
überschreiten.
NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3
m/s nicht überschreiten.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mitt
                                
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