Metafol SC Suspensionskonzentrat

Country: Germany

Language: German

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Active ingredient:

696 g/l Metamitron

Available from:

UPL Europe Ltd.

Pharmaceutical form:

Suspensionskonzentrat

Composition:

696 g/l Metamitron

Therapeutic group:

Herbizid

Summary of Product characteristics

                                HANDELSBEZEICHNUNG
METAFOL SC
Zulassungsnummer
005338-60
Zulassungsinhaber
UPL Europe Ltd.
Weitere Vertriebsfirmen
UPL Deutschland GmbH
Zulassungsende
31.08.20
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
696 g/l Metamitron
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 52 : Schädlich für Wasserorganismen
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang
mit dem unverdünnten
Mittel.
SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei
Ausbringung/Handhabung des
anwendungsfertigen Mittels.
SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) tragen bei der
Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist,
als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art
Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art
Poecilus cupreus (L
                                
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