Biathlon 4D Wasserdispergierbares Granulat

Country: Germany

Language: German

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Active ingredient:

54 g/kg Florasulam; 714 g/kg Tritosulfuron

Available from:

BASF SE

Pharmaceutical form:

Wasserdispergierbares Granulat

Composition:

54 g/kg Florasulam; 714 g/kg Tritosulfuron

Class:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapeutic group:

Herbizid

Summary of Product characteristics

                                HANDELSBEZEICHNUNG
BIATHLON 4D
Zulassungsnummer
007555-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
BASF SE
Zulassungsende
31.12.17
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
54 g/kg Florasulam
714 g/kg Tritosulfuron
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Tritosulfuron. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält Tritosulfuron. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserp
                                
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