Belvedere Extra Suspoemulsion

Country: Germany

Language: German

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Active ingredient:

150 g/l Phenmedipham; 200 g/l Ethofumesat; 50 g/l Desmedipham

Available from:

ADAMA Deutschland GmbH

Pharmaceutical form:

Suspoemulsion

Composition:

150 g/l Phenmedipham; 200 g/l Ethofumesat; 50 g/l Desmedipham

Class:

Umweltgefährlich

Therapeutic group:

Herbizid

Summary of Product characteristics

                                HANDELSBEZEICHNUNG
BELVEDERE EXTRA
Zulassungsnummer
007166-00
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.23
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
150 g/l Phenmedipham
200 g/l Ethofumesat
50 g/l Desmedipham
Formulierung
Suspoemulsion
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des
Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu bea
                                
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