Country: Germany
Language: German
Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
360 g/l Glyphosat (486 g/l Isopropylamin-Salz)
UPL Europe Ltd.
Wasserlösliches Konzentrat
Umweltgefährlich, Reizend
Herbizid
Handelsbezeichnung AgriChem Glyphosat Zulassungsnummer 004569-61 Zulassungsinhaber UPL Europe Ltd. Weitere Vertriebsfirmen UPL Benelux B.V. Zulassungsende 31.12.15 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 360 g/l Glyphosat (486 g/l Isopropylamin-Salz) Formulierung Wasserlösliches Konzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NG351: Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff- Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN270: Das Mittel wird als schwa Read the complete document