Zetanil WG Wasserdispergierbares Granulat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Verfügbar ab:

OXON Italia SpA

Darreichungsform:

Wasserdispergierbares Granulat

Zusammensetzung:

650 g/kg Mancozeb; 45 g/kg Cymoxanil

Therapiegruppe:

Fungizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
ZETANIL WG
Zulassungsnummer
008030-00
Zulassungsinhaber
OXON Italia SpA
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.01.19
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
650 g/kg Mancozeb
45 g/kg Cymoxanil
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält Hexamethylentetramin (Urotropin). Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002: 
                                
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