VERTIX Wasserdispergierbares Granulat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

385,51 g/kg Thifensulfuron (400 g/kg Methylester); 92,4 g/kg Flupyrsulfuron (100 g/kg Methylester-Na)

Verfügbar ab:

DuPont de Nemours

Darreichungsform:

Wasserdispergierbares Granulat

Zusammensetzung:

385,51 g/kg Thifensulfuron (400 g/kg Methylester); 92,4 g/kg Flupyrsulfuron (100 g/kg Methylester-Na)

Klasse:

Umweltgefährlich, Reizend

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
VERTIX
Zulassungsnummer
004781-00
Zulassungsinhaber
DuPont de Nemours
Weitere Vertriebsfirmen
Spiess-Urania Chemicals GmbH
Zulassungsende
30.06.19
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
385,51 g/kg Thifensulfuron (400 g/kg Methylester)
92,4 g/kg Flupyrsulfuron (100 g/kg Methylester-Na)
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5
m zu angrenzenden Flächen
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze)
eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf
folgenden Breite von mindestens 20
m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" vom
14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils
geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des
Mittels ist weder der Einsatz
verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von
mindestens 5 m erforderlich, wenn
die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine,
Hecken, Gehölzinseln)
                                
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